Digitale Barrierefreiheit für Unternehmenswebseiten

Barrierefreiheit ist für viele Unternehmen seit 2025 zur gesetzlichen Pflicht geworden. Dieser Beitrag erklärt, welche Websites und Onlineshops betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und welche Anforderungen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Inhaltsverzeichnis

Seit Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmen fragen sich seitdem, ob ihre Website unter die gesetzlichen Anforderungen fällt und welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind.

Während große Unternehmen bereits umfangreiche Projekte zur digitalen Barrierefreiheit gestartet haben, herrscht bei vielen kleinen und mittelständischen Betrieben noch Unsicherheit. Dabei können Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben nicht nur zu Beschwerden und Imageschäden führen, sondern unter Umständen auch behördliche Maßnahmen nach sich ziehen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und wie Sie Ihre Website rechtzeitig fit für die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit machen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Von digitaler Barrierefreiheit spricht man, wenn Websites, Onlineshops und digitale Anwendungen für möglichst alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von individuellen Einschränkungen oder Behinderungen.

Damit soll digitale Barrierefreiheit vor allem Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen und motorischen Einschränkungen unterstützen. Auch Menschen mit altersbedingten Einschränkungen und Lernschwierigkeiten sollen vom neuen Gesetz profitieren.

Eine barrierefreie Website ermöglicht diesen Nutzern den Zugang zu Informationen und Funktionen ohne zusätzliche Hürden.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen.

Betroffen sind insbesondere:

  • Onlineshops
  • E-Commerce-Plattformen
  • digitale Buchungssysteme
  • Bankdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienste
  • E-Books
  • Verbraucherportale

Für viele Unternehmen bedeutet dies erstmals konkrete gesetzliche Anforderungen an die Gestaltung ihrer Website.

Digitale Barrierfreiheit

Welche Unternehmen sollten jetzt handeln?

Ob eine Website unter die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt, hängt von den angebotenen Produkten und Dienstleistungen sowie der Zielgruppe ab. Besonders relevant ist das Gesetz für Unternehmen, die ihre Leistungen an Verbraucher richten.

Betreiber von Onlineshops

Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet direkt an Verbraucher verkaufen, sollten prüfen, ob ihre Website die Anforderungen des BFSG erfüllen muss. Hierzu zählen z.B. Onlineshops auf Basis von WooCommerce, Shopify, JTL-Shop, Shopware und individuellen E-Commerce-Lösungen. Entscheidend ist dabei nicht das verwendete Shopsystem, sondern die angebotene Dienstleistung.

Anbieter digitaler Dienstleistungen

Auch Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen, können vom BFSG betroffen sein. Dazu gehören z.B. Online-Buchungssysteme, Terminvereinbarungssysteme, Kundenportale, digitale Vertragsabschlüsse und Reservierungs- & Bestellplattformen.

Unternehmen mit Verbraucherangeboten

Grundsätzlich sollten Unternehmen prüfen, ob sie digitale Dienstleistungen oder elektronische Geschäftsprozesse für Endkunden anbieten. In diesen Fällen können die Anforderungen des BFSG relevant sein.

Ausnahmen

Nicht jede Unternehmenswebsite fällt automatisch unter die gesetzlichen Vorgaben des BFSG.

Für bestimmte Dienstleistungen gelten Ausnahmen für sog. Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit:

  • weniger als 10 Beschäftigten
  • einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer
  • Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro

Ob die Ausnahme im konkreten Fall greift, sollte jedoch individuell geprüft werden.

Unternehmenswebsites, die ausschließlich der Information dienen und keine digitalen Dienstleistungen, Bestellmöglichkeiten oder Vertragsabschlüsse für Verbraucher anbieten, fallen häufig nicht unter die Anforderungen des BFSG.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • klassische Unternehmenspräsentationen
  • reine Image-Websites
  • Informationsportale ohne Interaktions- oder Bestellfunktionen

Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung empfiehlt sich die Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen jedoch auch bei solchen Websites. Eine barrierefreie Gestaltung verbessert die Nutzerfreundlichkeit, erweitert die Reichweite und kann sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung auswirken.

Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass jede Website automatisch vom BFSG betroffen ist. Tatsächlich kommt es auf die angebotenen digitalen Dienstleistungen und die konkrete Unternehmensgröße an. Eine individuelle Prüfung schafft hier Rechtssicherheit.

Barrierefreiheit im Webdesign

Die häufigsten Fehler zur digitalen Barrierefreiheit

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ihre Website bereits ausreichend barrierefrei ist. In der Praxis zeigen sich jedoch häufig vermeidbare Schwachstellen, die die Nutzung für Menschen mit Einschränkungen erschweren. Die folgenden Fehler gehören zu den häufigsten Problemen auf Unternehmenswebsites und Onlineshops.

Fehlende Alternativtexte für Bilder

Alternativtexte (Alt-Text) beschreiben den Inhalt eines Bildes für Screenreader. Dadurch können Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erfassen, welche Informationen oder Funktionen ein Bild vermittelt. Fehlende Alt-Texte erschweren die Nutzung der Website und können zudem die Auffindbarkeit in Suchmaschinen beeinträchtigen.

Zu geringe Farbkontraste

Texte und Bedienelemente müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben, damit sie von allen Nutzern gut erkannt werden können. Zu geringe Farbkontraste, beispielsweise hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund, erschweren die Lesbarkeit erheblich und stellen insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eine Barriere dar. Gute Kontraste verbessern nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit.

Formulare ohne Beschriftungen

Eingabefelder in Kontakt-, Registrierungs- oder Bestellformularen benötigen eindeutige Beschriftungen. Nur so können Screenreader den Nutzern vermitteln, welche Informationen in ein Feld eingetragen werden sollen. Fehlende oder unklare Beschriftungen erschweren die Bedienung und können dazu führen, dass Formulare nicht korrekt ausgefüllt werden können.

Nicht per Tastatur bedienbare Menüs

Nicht alle Nutzer bedienen eine Website mit Maus oder Touchscreen. Menschen mit motorischen Einschränkungen sowie Nutzer von Hilfstechnologien navigieren häufig ausschließlich per Tastatur. Menüs, Dropdowns oder Schaltflächen müssen daher vollständig mit der Tabulatortaste erreichbar und bedienbar sein. Ist dies nicht möglich, können wichtige Inhalte oder Funktionen unzugänglich werden.

Fehlende Überschriftenstruktur

Eine klare Struktur mit Überschriften hilft Nutzern dabei, Inhalte schnell zu erfassen und sich auf einer Website zu orientieren. Werden Überschriften nicht korrekt eingesetzt oder wichtige Hierarchien übersprungen, erschwert dies insbesondere Screenreader-Nutzern die Navigation. Gleichzeitig profitieren auch Suchmaschinen von einer logisch aufgebauten Seitenstruktur.

PDF-Dokumente ohne Barrierefreiheit

Auch PDF-Dokumente sollten barrierefrei gestaltet sein. Eingescannte Dokumente, fehlende Überschriftenstrukturen oder nicht beschriftete Inhalte können dazu führen, dass Screenreader die Informationen nicht korrekt erfassen. Besonders bei Formularen, Broschüren, Preislisten oder Informationsblättern ist daher auf eine barrierefreie Aufbereitung zu achten.

Warum Barrierefreiheit auch für SEO wichtig ist

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung verfolgen viele gemeinsame Ziele.

Suchmaschinen bevorzugen:

  • klare Strukturen
  • semantisches HTML
  • gute Lesbarkeit
  • verständliche Navigationen
  • schnelle Ladezeiten
  • eine saubere technische Umsetzung

Eine barrierefreie Website verbessert daher oft gleichzeitig die Nutzererfahrung und die Sichtbarkeit bei Google.

Illustration einer barrierefreien Website auf Laptop, Tablet und Smartphone mit Symbolen für digitale Zugänglichkeit und inklusive Benutzerführung.

Checkliste: Ist Ihre Webseite BFSG-ready?

Prüfen Sie folgende Punkte:

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